Aussagekräftig und rechtssicher: Abschlüsse für alle Rechtsformen

Je nach Größe, Rechtsform und Branche erstellen wir die Einnahmen-Überschussrechnung oder den Jahresabschluss unter Berücksichtigung der steuerlichen und handelsrechtlichen Vorgaben.

Für Gesellschaften, die haftungsbeschränkt sind, ergibt sich die Pflicht, den Jahresabschluss offenzulegen. Dazu erstellen wir vom Jahresabschluss ein spezielles Offenlegungsexemplar in dem alle größenabhängigen Erleichterungen und die Erleichterungen bei der Offenlegung in Anspruch genommen werden können. Dieses Offenlegungsexemplar reichen wir für Sie beim elektronischen Bundesanzeiger ein.