Gestaltungsberatung - Spezialfälle

Für Ihre zukünftigen Vorhaben wie Gründung, Kauf oder Verkauf eines Betriebes, eventuelle Nachfolgeregelung oder Liquidation ist eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung zielführend. In einem möglichst frühen Stadium der Planungsphase setzt die Gestaltungsberatung ein. Betriebswirtschaftliche Analysen, Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung werden unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Aspekte zusammengeführt. Wir beraten Sie und begleiten Ihre Entscheidungen über die zentralen Festlegungen des Vorhabens.